1. Allgemein
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
geschäftlichen Beziehungen mit unseren Kunden, falls keine abweichenden
Bedingungen schriftlich vereinbart werden, auch dann, wenn die Geschäftsbedingungen
des Käufers einen abweichenden Inhalt haben. Eines ausdrücklichen Widerspruchs
des Verkäufers bedarf es nicht. Mündliche Nebenabreden haben keine
Gültigkeit.
Bei telefonischen oder telegrafischen Bestellungen haften wir nicht für
Aufnahme- oder Übermittlungsfehler.
2. Angebot
Angebote erfolgen grundsätzlich nur freibleibend hinsichtlich Lieferungsmenge,
Lieferzeit und Preis.
3. Zahlung
Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Versandort. Die Zahlung
hat sofort netto Kasse nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen, wenn nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen können
als Jahreszins 5 % über den jeweiligen Diskontsätzen der Deutschen
Bundesbank von uns in Anrechnung gebracht werden, ohne dass es einer Inverzugsetzung
unsererseits bedarf.
4. Unerwartete Ereignisse
Bei Streiks, Betriebsstörungen und sonstigen von uns unabwendbaren Ereignissen,
z.B. Ausbruch von Geflügelkrankheiten sowie für den Fall, dass z.B.
Schlupfergebnisse hinter den Erwartungen zurückbleiben, sind wir zur Lieferung
nur nach Maßgabe unserer Liefermöglichkeiten verpflichtet.
Soweit wir zur Lieferung verpflichtet sind, tritt Verzug erst dann ein, nachdem
uns der Kunde nach Fälligkeit unserer Leistung eine Nachfrist von mindestens
vier Wochen schriftlich gesetzt hat.
5. Mängelrüge
Etwaige Reklamationen von Beschaffenheit, Anders- oder Falschlieferungen, Menge,
Gewicht oder Berechnung müssen spätestens innerhalb 24 Stunden nach
Empfang der Ware geltend gemacht werden.
Mündliche oder telefonische Reklamationen bedürfen in jedem Fall der
schriftlichen Bestätigung des Käufers durch eingeschriebenen Brief
oder Telegramm oder Fernschreiben innerhalb der genannten Frist. Bei Kauf auf
Besicht ist die Rüge von erkennbaren Mängeln ausgeschlossen.
Bei amtlichen Probeentnahmen ist unbedingt eine Gegenprobe zu fordern und unverzüglich
an uns, in der von Beamten übergebenen, amtlich versiegelten Form zur Gegenuntersuchung
zu übersenden.
Frisch- und Frostwaren sind in jedem Fall sachgemäß zu lagern. Die
Verpflichtung des Verkäufers aus Fehl-, Falsch- oder Anderslieferungen erschöpft
sich in der Zurücknahme und in der Rückerstattung des empfangenen Gegenwertes.
Zur Ersatzlieferung, Preisnachlass oder Schadenersatz ist der Verkäufer
nicht verpflichtet.
Hält der Käufer die Ware nicht unangebrochen am Bestimmungsort zur
Besicht bereit, verliert er etwaige Minderungsansprüche.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum
geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser sämtlichen uns gegenüber
bestehenden Zahlungsverpflichtungen, und zwar aus den gesamten geschäftlichen
Beziehungen zwischen dem Kunden und uns, einschließlich etwaiger Zinsen
und Kosten nachgekommen ist.
Sollte unser Eigentum durch Verarbeitung usw. Kraft gesetzlicher Bestimmungen
ganz oder teilweise an den Kunden übergehen, so überträgt der
Kunde hiermit sein Eigentum oder Miteigentum an der bearbeiteten Ware zur Sicherung
unserer Forderungen auf uns. Für die vorstehend genannten Fälle sind
der Kunde und wir uns schon hiermit darüber einig, dass das Eigentum auf
uns übergeht. Die Übergabe wird in allen Fällen dadurch ersetzt,
dass zwischen dem Kunden und uns ein Verwahrungsverhältnis als vereinbart
gilt, Kraft dessen der Kunde die uns übereigneten Waren für uns verwahrt.
Der Kunde ist verpflichtet, uns von eventuellen Pfändungen oder Beeinträchtigungen
unseres Eigentums unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist berechtigt,
die von uns gelieferten Waren im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs
zu veräußern.
Er tritt in diesem Fall schon jetzt seine Ansprüche gegen den Annehmer auf
Zahlung des Kaufpreises zur Sicherung unserer Forderungen an uns ab. Unser Kunde
ist verpflichtet, seinem Kunden Kenntnis von unserem Eigentumsvorbehalt zu geben.
Der Kunde ist im Fall des Weiterverkaufs ermächtigt, seine an uns abgetretenen
Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr solange einzubeziehen,
als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers, seine Sicherung
nach seiner Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr
als 20 % übersteigt.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle beidseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der
Firma MAdoSi GmbH.